ALLGEMEINES
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich.
Die Silvretta Arena erstreckt sich über österreichisches und schweizer Staatsgebiet. In Bezug auf die Pisten und Anlagen auf schweizer Seite ist Vertragspartnerin ausschließlich die Bergbahnen Samnaun AG; die Silvrettaseilbahn AG tritt hier lediglich als Vertreterin ihres schweizer Partnerunternehmens auf. Dies gilt sinngemäß für den Verkauf des Silvretta Skipasses sowie sonstiger Verbundkarten durch die Silvrettaseilbahn AG, soweit diese Beförderungstickets in anderen Skigebieten genutzt werden.
Eine allfällige Haftung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen für die Benützung von Anlagen, Pisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Unternehmen, das diese Anlagen, Pisten und Skirouten betreibt.
Unsere Skipässe unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“. Das heißt, dass bei den Drehkreuzen der Zubringerbahnen fallweise ein Foto des Skipassinhabers angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend ausgestatteter Drehkreuze im Skigebiet stichprobenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht. Mit dem Kauf eines Skipasses erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn. Es können auch tageweise gültige Skipässe erworben werden, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine Lichtbilder angefertigt werden (diese Skipässe werden von unserem Liftpersonal ebenfalls stichprobenartig kontrolliert).
Wir bitten um Verständnis, dass unser Kassapersonal ermäßigte
Skipässe nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildausweis …) ausgeben darf. Alle Skipässe ab 2 Tagen werden gegen Kaution von 5 Euro auf KeyCards ausgestellt.
Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte KeyCards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, den Automaten an der Silvretta- und Pardatschgratbahn Talstation
sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, in Sportgeschäften und Gastronomiebetrieben.
Im Übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen/Lifte erlassenen Beförderungsbedingungen.
TARIF / SAISONZEITEN / Bestimmungen: Änderungen möglich!
Den hier angeführten Preisen liegt eine Kalkulation mit Stand Mai 2023 zugrunde.
Tatsächlich kann jedoch die weitere Entwicklung der für diese Kalkulation maßgeblichen Faktoren (z.B. Energiekosten, Inflation etc.) zum momentanen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Daher kann es unter Umständen notwendig werden die Preise bei entsprechenden Entwicklungen neu zu kalkulieren. Wir müssen uns daher vorbehalten, dass die Preise zu einem späteren Zeitpunkt, natürlich jedenfalls vor dem Kauf eines Skipasses, angepasst werden. Jedenfalls ist dann der zu diesem (späteren) Zeitpunkt verlautbarte Preis zu entrichten.
ELEMENTAREREIGNISSE
Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise oder Stillstand von Anlagen bzw. Pistensperren aufgrund
von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen (Witterung, Wind, Elementarereignisse u.a.).
RÜCKERSTATTUNG BEI SKIUNFALL
Bei Skiunfällen kann der Kaufpreis für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro anteilsmäßig rückerstattet werden. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfordert die Rückgabe des Skipasses sowie die Vorlage des Kaufbelegs und des Bergungsberichts der Pistenrettung. Sie erfolgt nur dann, wenn der Skipass nach dem Unfall nicht mehr verwendet wurde und ist auf die dem Tag des Unfalles folgenden Tage beschränkt. Eine Rückerstattung für die Skipässe von Begleitpersonen einer verunfallten Person ist nicht möglich.
ERSATZ FÜR VERLORENE UND BESCHÄDIGTE SKIPÄSSE
Für verloren gegangene oder beschädigte Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro (zzgl. Kaution von 5 Euro) ein neuer Skipass ausgestellt werden.
Die Neuausstellung erfordert die Vorlage des Sperr-/Kaufbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises. Wenn der Skipass am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer des neu ausgestellten Skipasses auf die diesem Tag folgenden Tage. Defekte Skipässe (ohne erkennbare äußere Beschädigung) können nur bei Vorlage des Kaufbelegs erneuert werden.
LIMITIERUNG DER KARTENAUSGABE
Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.
KINDERBEFÖRDERUNG MIT SESSELBAHNEN
Kinder unter 1,10 m Körpergröße: Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.
DIE BEFÖRDERUNG VON GLEITSCHIRM, SKIBOB
und anderer sperriger Sportgeräte mit Sesselbahnen ist untersagt. Der Transport von Hängegleitern ist nicht möglich. Starts, Landungen und Überflüge (auf und im Bereich von geöffneten Pisten und Seilbahnanlagen) sind nicht erlaubt.
BEFÖRDERUNG VON HUNDEN
mit Beißkorb und Leine ist bei der Silvretta-, Fimba- und Pardatschgratbahn möglich. Die Beförderung von Hunden mit Sesselbahnen ist untersagt. Freilaufende Hunde auf Pisten sind verboten.
KARTENMISSBRAUCH LOHNT SICH NICHT!
Unbefugterweise an Dritte weitergegebene sowie verloren gemeldete Skipässe sind an den Kartenlesern gesperrt. In unserem Skigebiet werden regelmäßig Kartenkontrollen durchgeführt.
Wer im Skigebiet ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat neben erheblichen finanziellen Folgen (Nachkauf Skipass, Geldbuße in Höhe des doppelten Kartenpreises) auch mit einer Strafanzeige zu rechnen!
BETRIEBSSCHLUSS, PISTENSCHLUSS
Bitte beachten Sie die Schließungszeiten der Bahnen und Lifte. Nach der Betriebseinstellung sind Samnaun und Ischgl nur noch über die Straßenverbindung (Bus, Taxi ...) erreichbar. Mit witterungsbedingten Anlagenschließungen und eingeschränktem Skibetrieb ist insbesondere zu den Randzeiten der Wintersaison zu rechnen.
Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Lawinensprengungen sowie die
Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Windenseilen) statt und es gibt keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.
SKITOURENGEHER
Skitourengehen ist auf den Pisten außerhalb der Betriebszeiten (17.00 Uhr bis 09.00 Uhr) verboten.
ES IST AUCH DEINE NATUR!
Aus Naturschutzgründen ist eine Abfahrt über den Nordrücken des Piz Val Gronda (Richtung Stütze 2) aufgrund der dort vorkommenden seltenen Pflanzen verboten.
ROAMING-GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ
ACHTUNG - Die aktuelle EU-Roaming-Regelung gilt nicht in der Schweiz!
DATENSCHUTZ
Rechtliche Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter www.ischgl.com/datenschutzsilvrettaseilbahn
SKIBUSSE
Alle Skipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung auf der Strecke Landeck – See – Kappl – Ischgl – Galtür. Zu Saisonbeginn und -ende eingeschränkter Bustransfer.
PISTEN- & RETTUNGSDIENST
Tel. +43(0)5444 606 600
24 Rettungssanitäter überwachen die markierten und geöffneten Skipisten.
Abtransport: Unkostenbeitrag € 250,00 (Österreich) bzw. SFR 250,00 (Schweiz).
Meldestellen: Bahn-, Schleppliftstationen und Restaurants.
Bei Meldung Nummer der Abfahrt angeben.
RETTUNGSHUBSCHRAUBER
Die professionelle Crew der SCHENK-AIR garantiert eine sofortige medizinische Versorgung und sorgt mit dem Rettungshubschrauber für einen raschen Transport in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser oder auf Wunsch in eine der regionalen Spezialkliniken. Abtransporte mittels Hubschrauber werden separat durch das Transportunternehmen verrechnet. Alle Einsätze werden von der Pistenrettung koordiniert.